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  Allgemeine Informationen:
 

 

Schulzeiten / Blockzeiten

 

An der Volksschule Belp gilt die 5-Tagewoche. Während den Blockzeiten (08.20 bis 11.55 Uhr) besuchen alle Kinder den Unterricht.

Der Unterricht für die erste und zweite Klasse beginnt grundsätzlich erst um 08.20 Uhr. Spezial- und Fakultativunterricht kann für diese Klassen jedoch auch um 7.30 Uhr angesetzt werden.

 

 

Urlaube / Absenzen

 

Unvorhergesehene Absenzen

Bei unvorhergesehenen Absenzen (Krankheit) muss spätestens drei Tage nach der Abwesenheit eine schriftliche Entschuldigung der Eltern der Klassenlehrkraft abgegeben werden.

 
Vorhersehbare Absenzen

Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden Urlaube nur in wenigen Fällen bewilligt (DVAD). Für Urlaube und Dispensationen muss rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, ein schriftliches Gesuch zu Handen der Schulleitung bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden.

 Gesetzlich geregelte Abwesenheiten (Wohnungswechsel, Todesfall in der Familie usw.) werden mit einer schriftlichen Mitteilung an die Klassenlehrkraft erledigt.

 Zahnarzt- und Arzt-Besuche sind wenn immer möglich auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

 
Unentschuldigte Absenzen

Unentschuldigte Absenzen haben folgende Konsequenzen:

   Schriftlicher Verweis;

   Zeugniseintrag;

   angemessener Arbeitseinsatz;

   im Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet.

 
Fünf freie Halbtage

Die Eltern können ihre Kinder pro Schuljahr fünf Halbtage von der Schule dispensieren. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Halbtage können einzeln oder in Blöcken bezogen werden. Als Halbtage gelten auch einzelne Lektionen aus dem Angebot der Schule oder ausserhalb des normalen Stundenplanes stattfindende Schulanlässe.

 An  speziellen Schulanlässen wie Sport- oder Kulturtage etc. sowie in der letzten Schulwoche des 9. Schuljahres dürfen keine Halbtage bezogen werden.

 Die Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag über die Absenz informiert sein. 

 
Schnupperlehren während der Schulzeit

Grundsätzlich werden die Schnupperlehren in der schulfreien Zeit, d.h. nur ausnahmsweise während der Schulzeit besucht. Das Dispensationsgesuch muss frühzeitig, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Schnupperlehre, der Klassenlehrkraft zuhanden der Schulleitung eingereicht werden.

 Für den gleichen Schüler können in der Regel nicht mehr als 5 Schultage pro Schuljahr für die Absolvierung einer oder mehrerer Schnupperlehren bewilligt werden.

Bitte bei der Klassenlehrkraft das entsprechende Formular einfordern oder auf der Homepage herunterladen (http://www.oszbelp.ch/OSZ_belp_Berufswahl.htm)

 Für alle Abwesenheiten gilt: Die SchülerInnen haben die verpassten Unterrichtsinhalte selber nachzuarbeiten.

 

Repetitionen

 

Eine freiwillige Repetition eines Schuljahres ist normalerweise immer auf Ende eines Semesters möglich. Die Eltern stellen in Absprache mit der Klassenlehrkraft ein Gesuch an die Bildungskommission. Entsprechende Formulare sind bei der Klassenlehrkraft zu beziehen.

 

 

Elternvertretung

 

Aus der Elternschaft einer Klasse wird für die Dauer eines Schuljahres ein Elternvertreter / eine Eltern-vertreterin bestimmt. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Elternvertreter / Elternvertreterinnen eines Schulhauses bilden die Elterngruppe. Aus den Elternvertretern / Elternvertreterinnen aller Schulhäuser wird 1 Mitglied in die Bildungskommission gewählt.

Die Elterngruppe bespricht allgemeine Angelegenheiten der Schule und übernimmt Aufgaben aus dem Betreuungsbereich. Details sind in einem Pflichtenheft geregelt.

 

 

Aufgabenhilfe

 

Schüler/innen, welche diese Hilfe benötigen, werden von der Lehrkraft in Absprache mit den Eltern bei einer Kontaktperson angemeldet, welche die Kinder einer Aufgabenhelferin zuteilt. Die Aufgabenhilfe wird in der Regel 1 – 2 mal pro Woche in der Wohnung der Helferin erteilt. Die Helferin wird entschädigt und die Eltern bezahlen einen Unkostenbeitrag, der vom Vorstand des organisiernden Frauenvereins und der Vermittlerin festgelegt wird.

Die Klassenlehrkraft ist interessierten Eltern gerne behilflich.

 

 

Fakultativ- Unterricht

 

Die Primarschule bietet vor allem im musikalisch - gestalterischen Bereich verschiedene freiwillige Kurse an. Die Schulleitung schreibt jeweils im 2. Semester des laufenden Jahres alle Eltern an und orientiert sie über das Angebot der Schule.

Die Eltern können ihre Kinder zu diesen Kursen anmelden. Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr, ausnahmsweise  auch semesterweise. Die Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich und unterstehen der gleichen Absenzen Regelung wie der obligatorische Unterricht.

 

 

Freiwilliger Schulsport

 

Die Kinder der Primarschule haben die Möglichkeit, sich aus verschiedenen Angeboten zu freiwilligen Sportkursen anzumelden. Die Kurse werden jeweils semester- oder jahresweise durchgeführt. Die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt jeweils gegen Ende des Semesters. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

 

Ferienkolonie

 

Die Volksschule Belp kann in den Sommer- oder Herbstferien eine (maximal zwei) Ferienkolonien anbieten (Dauer: 1 Woche). Anfangs Kalenderjahr erhalten interessierte Eltern durch die Klassenlehrkräfte die notwendigen Unterlagen.

 

 

Schularzt / Schulzahnarzt

 

Der Schularzt führt folgende Reihenuntersuchungen durch:

  • im Kindergarten  während der Monate April / Mai

  • in der 4. Klasse während der Monate Dezember / Januar

Die 4 in Belp ansässigen Zahnärzte behandeln die Kinder im Rahmen der Schulzahnpflege. Ende des 1. Schulquartals erhalten die Eltern das entsprechende Informationsmaterial durch die Klassenlehrkraft zugestellt.

Gesuche um Beiträge an die Behandlungskosten sind an die Finanzverwaltung zu richten

(Gartenstrasse 2 / Telefon031 81822 22) .