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Schulzeiten / Blockzeiten
An der Volksschule
Belp gilt die 5-Tagewoche. Während den
Blockzeiten (08.20 bis 11.55 Uhr) besuchen
alle Kinder den Unterricht.
Der
Unterricht für die erste und zweite Klasse
beginnt grundsätzlich erst um 08.20
Uhr. Spezial- und
Fakultativunterricht kann für diese Klassen
jedoch auch um 7.30 Uhr angesetzt werden.
Urlaube /
Absenzen
Unvorhergesehene Absenzen
Bei unvorhergesehenen Absenzen (Krankheit)
muss spätestens drei Tage nach der
Abwesenheit eine schriftliche Entschuldigung
der Eltern der Klassenlehrkraft abgegeben
werden.
Vorhersehbare Absenzen
Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden
Urlaube nur in wenigen Fällen bewilligt
(DVAD). Für Urlaube und Dispensationen muss
rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen
vorher, ein schriftliches Gesuch zu Handen
der Schulleitung bei der Klassenlehrkraft
eingereicht werden.
Gesetzlich geregelte Abwesenheiten
(Wohnungswechsel, Todesfall in der Familie
usw.) werden mit einer schriftlichen
Mitteilung an die Klassenlehrkraft erledigt.
Zahnarzt- und Arzt-Besuche sind wenn
immer möglich auf die unterrichtsfreie Zeit
zu legen.
Unentschuldigte Absenzen
Unentschuldigte Absenzen haben folgende
Konsequenzen:
–
Schriftlicher Verweis;
–
Zeugniseintrag;
–
angemessener Arbeitseinsatz;
–
im Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet.
Fünf freie
Halbtage
Die Eltern können ihre Kinder pro Schuljahr
fünf Halbtage von der Schule dispensieren.
Eine Angabe von Gründen ist nicht
erforderlich. Die Halbtage können einzeln
oder in Blöcken bezogen werden. Als Halbtage
gelten auch einzelne Lektionen aus dem
Angebot der Schule oder ausserhalb des
normalen Stundenplanes stattfindende
Schulanlässe.
An
speziellen Schulanlässen wie Sport-
oder Kulturtage etc. sowie in der letzten
Schulwoche des 9. Schuljahres dürfen keine
Halbtage bezogen werden.
Die Klassenlehrkraft muss spätestens
am Vortag über die Absenz informiert sein.
Schnupperlehren während der
Schulzeit
Grundsätzlich werden die Schnupperlehren in
der schulfreien Zeit, d.h. nur ausnahmsweise
während der Schulzeit besucht. Das
Dispensationsgesuch muss frühzeitig,
spätestens 2 Wochen vor Beginn der
Schnupperlehre, der Klassenlehrkraft
zuhanden der Schulleitung eingereicht
werden.
Für den gleichen Schüler können in
der Regel nicht mehr als 5 Schultage pro
Schuljahr für die Absolvierung einer oder
mehrerer Schnupperlehren bewilligt werden.
Bitte bei der Klassenlehrkraft das
entsprechende Formular einfordern oder auf
der Homepage herunterladen
(http://www.oszbelp.ch/OSZ_belp_Berufswahl.htm)
Für alle Abwesenheiten gilt: Die
SchülerInnen haben die verpassten
Unterrichtsinhalte selber nachzuarbeiten.
Repetitionen
Eine
freiwillige Repetition
eines
Schuljahres ist normalerweise immer auf Ende
eines Semesters möglich. Die Eltern stellen
in Absprache mit der Klassenlehrkraft ein
Gesuch an die Bildungskommission.
Entsprechende Formulare sind bei der
Klassenlehrkraft zu beziehen.
Elternvertretung
Aus der
Elternschaft einer Klasse wird für die Dauer
eines Schuljahres ein Elternvertreter / eine
Eltern-vertreterin bestimmt. Eine Wiederwahl
ist möglich. Alle Elternvertreter /
Elternvertreterinnen eines Schulhauses
bilden die Elterngruppe. Aus den
Elternvertretern / Elternvertreterinnen
aller Schulhäuser wird 1 Mitglied in die
Bildungskommission gewählt.
Die
Elterngruppe bespricht allgemeine
Angelegenheiten der Schule und übernimmt
Aufgaben aus dem Betreuungsbereich. Details
sind in einem Pflichtenheft geregelt.
Aufgabenhilfe
Schüler/innen, welche
diese Hilfe benötigen, werden von der
Lehrkraft in Absprache mit den Eltern bei
einer Kontaktperson angemeldet, welche die
Kinder einer Aufgabenhelferin zuteilt. Die
Aufgabenhilfe wird in der Regel 1 – 2 mal
pro Woche in der Wohnung der Helferin
erteilt. Die Helferin wird entschädigt und
die Eltern bezahlen einen Unkostenbeitrag,
der vom Vorstand des organisiernden
Frauenvereins und der Vermittlerin
festgelegt wird.
Die
Klassenlehrkraft ist interessierten Eltern
gerne behilflich.
Fakultativ- Unterricht
Die
Primarschule bietet vor allem im musikalisch
- gestalterischen Bereich verschiedene
freiwillige Kurse an. Die Schulleitung
schreibt jeweils im 2. Semester des
laufenden Jahres alle Eltern an und
orientiert sie über das Angebot der Schule.
Die Eltern können ihre Kinder zu diesen
Kursen anmelden.
Die Anmeldung gilt für
das ganze
Schuljahr,
ausnahmsweise
auch
semesterweise. Die Anmeldungen sind
grundsätzlich verbindlich und unterstehen
der gleichen Absenzen Regelung wie der
obligatorische Unterricht.
Freiwilliger Schulsport
Die
Kinder der Primarschule haben die
Möglichkeit, sich aus verschiedenen
Angeboten zu freiwilligen Sportkursen
anzumelden. Die Kurse werden jeweils
semester- oder jahresweise durchgeführt. Die
Ausschreibung und Anmeldung erfolgt jeweils
gegen Ende des Semesters.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Ferienkolonie
Die
Volksschule Belp kann in den Sommer- oder
Herbstferien eine (maximal zwei)
Ferienkolonien anbieten (Dauer: 1 Woche).
Anfangs Kalenderjahr erhalten interessierte
Eltern durch die Klassenlehrkräfte die
notwendigen Unterlagen.
Schularzt / Schulzahnarzt
Der
Schularzt führt folgende
Reihenuntersuchungen durch:
Die 4 in
Belp ansässigen Zahnärzte behandeln die
Kinder im Rahmen der Schulzahnpflege. Ende
des 1. Schulquartals erhalten die Eltern das
entsprechende Informationsmaterial durch die
Klassenlehrkraft zugestellt.
Gesuche um Beiträge an die Behandlungskosten
sind an die Finanzverwaltung
zu richten
(Gartenstrasse 2 / Telefon: 031
81822 22) .
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