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Der Weg zum Spezialunterricht
Der Kanton Bern hat im Frühling 1997 folgendes
Vierstufenmodell zur
Behandlung von Lernstörungen in Kraft gesetzt. Im Normalfall
wird dieses 4-Stufenmodell angewendet.
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1. Stufe: |
Förderung in der Klasse
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2. Stufe: |
Mithilfe der Eltern
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3. Stufe: |
Beizug von
Spezial - Lehrkräften
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4. Stufe: |
Anmeldung und Abklärung durch eine
Fachinstanz (Erziehungsberatung;
Schularzt; schulpsychologischer
Dienst etc.)
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In dringenden Fällen ist es möglich, einzelne Stufen
zu überspringen und wegzulassen.
Ein Antrag zur Stufe 4 erfolgt über die offiziellen
Anmeldeformulare und muss von den Eltern
unterzeichnet werden.
Die Fachinstanz stellt nach ihren Abklärungen den
Antrag auf Spezialunterricht oder weitere
Massnahmen. Diese werden so schnell als möglich in
die Wege geleitet.
Der Spezialunterricht findet in der Regel während
einer oder zwei Lektionen pro Woche statt. |
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Kontaktadressen: |
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IF
Karin Stettler 3.-6. Klasse
Virginie Roduner KG & 1./2. Klasse
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031 819 08 05
oder 031 302 80 06
031 819 08 05 oder
031 371 62 29 |
Logopädie
Theresa Schoop
Schulhaus Dorf
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031 819 54 15 |
Legasthenie
Ruth Gehrig
Schulhäuser Dorf / Mühlematt
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031 819 47 42 |
Psychomotorik
Katrin Ruff
Schulhaus Dorf
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031 819 61 97 |
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